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Badeordnung

Sonderbedingungen für die Benutzung des Saaletalbades im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie (Coronavirus) zum Infektionsschutz bei der Nutzung des Hallenbades und der Sauna

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus und Badeordnung des Saaletalbades und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung des Saaletalbades dienen. Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen der Stadtwerke Hammelburg GmbH sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

(1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erforderlich.
(2) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung des Beckens
(3) Abstandsregelungen und -markierungen sind zu beachten.
(4) Halten Sie bitte stets min. 1,5 m Abstand zueinander und achten Sie auf die maximal zugelassene Personenanzahl.
(5) Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz.
(6) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist auf den ausgewiesenen Plätzen möglich. Der Verzehr der Speisen der Gastronomie ist nur auf im Hallenbad und im Eingangsbereich an den ausgewiesenen Plätzen gestattet. Hier muss eine gesonderte Erfassung der Gäste erfolgen.
(7) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
(8) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

(1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus oder Personen, die innerhalb 14 Tage vor Eintritt in das Saaletalbad Kontakt zu COVID-19-Patienten hatten, bzw. sich im Ausland in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben und kein negativer Corona-Test vorliegt sowie Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen ist der Zutritt nicht gestattet. (1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus sowie Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen ist der Zutritt nicht gestattet.
Im Saaletalbad gilt die 2Gplus Regelung; d.h. alle Badegäste müssen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und zusätzlich über einen Testnachweis nach Abs. 6 verfügen oder Abs. 7 unterfallen. Getesteten Personen nach Abs. 7 stehen gleich: Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder.
Zu den getesteten Personen werden gleichgestellt:
1. Kinder bis zum 6. Geburtstag
2. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
Auch in den Ferien!!!
3. noch nicht eingeschulte Kinder
(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
(5) Jeder Badegast wird aufgefordert vor dem Betreten des Hallenbades oder des Saunabereiches zu duschen und sich gründlich mit Seife zu waschen.
(6) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben im Eingangsbereich und auf dem Weg zur Umkleidekabine getragen werden.

§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln ein. In den gekennzeichneten bzw. an Engstellen Räumen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
(2) Halten Sie bitte stets min. 1,5 m Abstand zueinander und achten Sie auf die maximal zugelassene Personenanzahl.
(3) In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
(4) In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
(5) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(6) Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
(7) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.
(8) Vermeiden Sie an Engstellen enge Begegnungen und warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg frei ist.
(9) Halten Sie sich an die Wegeregelungen, Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad

§ 4 Maßnahmen zur Überwachung der Besucherzahlauslastung

(1) Der Zutritt zum Saaletalbad ist nur bis zum Erreichen der jeweils geltenden höchstmöglichen Besucherzahl möglich. Die Stadtwerke Hammelburg GmbH wird deshalb die Auslastung des Saaletalbades überwachen. Der Zutritt eines Badegastes erfolgt nach Online-Reservierung für den jeweiligen Tag über www.saaletalbad.de. Alternativ ist auch eine Buchung vor Ort im Saaletalbad möglich, sofern die maximale Besucheranzahl noch nicht erreicht ist.
(2) Der Badegast erhält nur Zutritt zum Saaletalbad, wenn er die für den Infektionsschutz erforderlichen Kontaktdaten angibt oder angegeben hat.

§ 5 Reservierungssystem

(1) Bei der Online-Reservierung werden die erforderlichen Kontaktdaten online erhoben und gespeichert. Den Reservierungscode erhält der Badegast per E-Mail. Beim Einlass ist der Reservierungscode vorzuzeigen.
(2) Badegäste ohne Online-Zugang können sich vor Ort an das Personal des Saaletalbades wenden, um je nach Auslastung noch Einlass in das Saaletalbad zu erhalten.
(3) Jeder Badegast kann für sich sowie bis zu fünf weitere Personen eine Reservierung vornehmen. Der Eintritt aller von einem Reservierungscode umfassten Personen in das Saaletalbad muss gemeinsam erfolgen.
(4) Der Reservierungscode ist nur an dem jeweiligen bei Reservierung angegebenen Tag und das entsprechende Zeitfenster gültig. Der Reservierungscode verliert mit Eintritt in das Saaletalbad seine Gültigkeit. Eine nochmalige Verwendung desselben Reservierungscodes (auch an dem bei Reservierung angegebenen Tag) ist ausgeschlossen.
(5) Die Reservierung ist kostenlos. .

§ 6 Inkrafttreten

Die Sonderbedingungen für die Benutzung des Saaletalbades im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie gelten ab dem 24.11.2021

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Saaletalbad Hammelburg (Stadtwerke Hammelburg GmbH)

Am Sportzentrum 8, 97762 Hammelburg
Tel.: 0 97 32 / 90 22 50
Fax: 0 97 32 / 90 22 51

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